
Dafür sollen Bundesfördermittel der sogenannten „Sportmilliarde“ beantragt werden. Das neue Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“, das aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität finanziert wird, bietet eine Förderung bis zu 8 Millionen Euro pro Projekt für die Sanierung von Sporthallen, Schwimmbädern und Sportplätzen. Die Beantragung soll im Dezember durch den Stadtrat beschlossen werden, die Verwaltung kümmert sich im Anschluss um die fristgerechte Beantragung der Bundesfördermittel bis zum 15. Januar.
“Über 20 Schulen, zahlreiche Vereine, die DLRG, Feuerwehr, das THW und viele weitere Organisationen sind auf unsere Schwimmhalle angewiesen. Sie ist keine bloße Freizeiteinrichtung, sondern ein wichtiger Bestandteil der Daseinsvorsorge.